Informationsveranstaltung

Kulturzentrum Staufen - Bürgerhaus mit Mediathek

Die für den vergangenen Herbst geplante Veranstaltung zum Kulturzentrum Staufen – Bürgerhaus mit Mediathek kann nun nachgeholt werden.

Nach Begrüßung und Einführung durch Bürgermeister Michael Benitz wird Architekt Michael Maucher (fuchs.maucher.architekten.bda, Waldkirch) den Planungsstand vorstellen. Anschließend erläutert Gerhard Baral (Baral & Partner Events, Pforzheim) das Nutzungs- und Betreiberkonzept. Danach ist Zeit für Fragen und Diskussion.

Um was geht's?

Oft gestellte Fragen

Vieles wird wieder möglich! Musikvereine, Chöre und Theaterensembles erhalten ausreichend große Räume, um neu zu starten.

„Storniert? – Frisch Serviert! Comeback der verpassten Möglichkeiten“ – unter diesem Motto können in den nächsten Monaten zahlreiche Veranstaltungen wieder im Staufener Kulturkalender auftauchen.

Es ist Platz für Konzerte, Lesungen oder Vortragsabende, für Versammlungen, Jugendprojekte, Kino, Schul- und Gemeindefeiern sowie für Veranstaltungen von Firmen und Institutionen.

Karten für das Programm können Sie über die Tourist-Information Staufen, die Tourist-Information Münstertal oder direkt bei Reservix erwerben.

Auf der Neumagenstraße am Kreisverkehr ins Gewerbegebiet Gaisgraben, die erste links Richtung Edeka. Zwischen BDB-Baustelle  und Skaterpark stehen links auf der Wiese die Zelte.

Die Adresse:
Janke & Kunkel-Straße 1
79219 Staufen

Über diesen Link können Sie sich den Standort der Kulturbaustelle auf Google Maps anzeigen lassen.

 

Auf der KulturBauStelle gilt die 2G+ Regel – für alle, die sich einmieten, proben oder Veranstaltungen besuchen.

Wir können nicht teilnehmen, wenn wir:
  • Anzeichen einer Atemwegserkrankung (Atemnot, Husten, Fieber, Halsschmerzen etc.) haben,
  • Kontakt zu einer infizierten Person hatten, bzw. der Kontakt weniger als 14 Tage zurück liegt,
  • uns innerhalb der letzten 14 Tage in einem ausländischen Corona-Risikogebiet oder Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben bzw. wenn Quarantäne-Gründe vorliegen.
Wir können nur teilnehmen, wenn wir
  • nachweislich geimpft
  • oder genesen
  • und getestet sind.
Davon ausgenommen sind
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind,
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule),
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich),
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Außerdem besteht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und während der Veranstaltung die Pflicht zum Tragen einer medizinische Mund-Nasenbedeckung. Bitte bringen Sie Ihre eigene medizinische Mund-Nasenbedeckung mit.

Die Zelte sind beheizbar und werden rechtzeitig zum Veranstaltungsbeginn auf Temperatur gebracht.

Im Zelt und ums Zelt herum

Schnappschüsse, Einblicke, Ansichten …